UVV Prüfung
BGV D7UVV
BGV D7
UVV-Prüfung von Bauaufzügen: Sicherheit und Effizienz nach BGV D7
Arbeitsmittel wie Bauaufzüge werden vielfältig eingesetzt. Um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an Sicherheit und Nutzbarkeit entsprechen, haben die Europäische Gemeinschaft und die Berufsgenossenschaften Prüfregeln beschlossen.
Die BG-Regeln unterstützen Unternehmer bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Gemäß BGV D7 ist der Unternehmer verantwortlich dafür, dass Bauaufzüge und ihre Schutzeinrichtungen je nach Beanspruchung, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf sicheren Zustand überprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss vom Sachkundigen dokumentiert werden, beispielsweise im Prüfbuch.
Die erfahrenen Fachkräfte der MTG-Süß GmbH führen diese
Prüfungen seit Jahren durch und gewährleisten folgende Schritte:
Prüfung des Bauaufzugs auf einwandfreien und sicheren Zustand
sowie fehlerfreies Funktionieren aller Funktionen.
Überprüfung der Schutzeinrichtungen auf Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit.
Bei Mängeln werden Lösungsvorschläge erarbeitet.
Erstellung einer Auflistung aller anfälligen Wartungsarbeiten.
Einstellarbeiten können meist direkt vor Ort erledigt werden.
Prüfung nach aktuellen Vorschriften gemäß DIN EN ISO und BG.
Bei bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette an der Maschine angebracht
(ähnlich der HU-Prüfung am Auto). Diese bestätigt, dass die Maschine nach aktuellen Sicherheitsvorschriften
geprüft wurde. Der nächste Prüftermin ist auf der Plakette vermerkt.
Vertrauen Sie der MTG-Süß GmbH für die jährlich vorgeschriebenen UVV-Prüfungen nach BGV D7
an Ihren Bauaufzügen und gewährleisten Sie Sicherheit und Effizienz in Ihrem Unternehmen.