UVV Prüfung
gemäß BetrSichVUVV
gemäß BetrSichV
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Bauaufzügen:
Sicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bauaufzüge gehören zu den wichtigsten Arbeitsmitteln auf Baustellen. Um die Sicherheit von Personen und Material zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ergänzt durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.3.
- Rechtssichere Prüfung für Bauaufzüge mit und ohne Personenbeförderung
Je nach Art des Bauaufzugs gelten unterschiedliche Prüfanforderungen: - Bauaufzüge mit Personenbeförderung (z. B. Transportbühnen) sind überwachungsbedürftige Anlagen. Sie müssen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV, DEKRA oder GTÜ geprüft werden (§ 16 BetrSichV).
- Bauaufzüge ohne Personenbeförderung (Materialaufzüge) unterliegen keiner ZÜS-Prüfung, müssen jedoch mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203 überprüft werden (§ 14 BetrSichV).
Unsere Leistungen – Ihre Sicherheit
Die MTG-Süß GmbH ist seit Jahren spezialisiert auf die Prüfung von Bauaufzügen und Transportbühnen. Unsere sachkundigen Prüfer sorgen für die gesetzeskonforme Durchführung der Prüfung – praxisnah, zuverlässig und dokumentiert.
Unsere Prüfleistungen im Überblick:
- Sicht- und Funktionsprüfung des Bauaufzugs auf sicheren Zustand und fehlerfreies Arbeiten.
- Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile wie Schutzeinrichtungen, Türverriegelungen,
Not-Aus-Einrichtungen und Absturzsicherungen. - Erstellung von Mängelberichten und Vorschlägen zur Behebung.
- Eintragung im Prüfbuch sowie Ausgabe einer Prüfplakette bei bestandener Prüfung
Warum Sie auf MTG-Süß setzen sollten:
- Kompetente Prüfer mit Erfahrung aus Baupraxis, Technik und Sachkundeausbildung.
- Rechtskonforme Durchführung nach aktueller BetrSichV, TRBS und DGUV.
- Transparente Dokumentation für Ihre Nachweispflicht gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen
Ex-BGV D7? Heute: DGUV Regel 100-500
Die frühere Vorschrift BGV D7 wurde durch die DGUV Regel 100-500 ersetzt und gilt heute als ergänzendes technisches Regelwerk. Auch wenn sie nicht mehr rechtsverbindlich ist, nutzen wir sie weiterhin als praxisnahe Grundlage für eine umfassende Sicherheitsbewertung.
Jetzt UVV-konform prüfen lassen – mit MTG-Süß GmbH. Sichern Sie den zuverlässigen und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Bauaufzüge – wir beraten Sie gerne individuell!
Einhaltung der gesetzlichen Prüfintervalle, abgestimmt auf Ihre Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111.
