TÜV Prüfung
Wir prüfen
TÜV Prüfung
ZÜS-Prüfung für Bauaufzüge: DEKRA, TÜV und mehr
Alle Aufzüge, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind, gelten als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen. Wir unterstützen Sie bei der TÜV-Prüfung, DEKRA-Prüfung oder anderen ZÜS-Prüfungen und stellen somit ein positives Ergebnis sicher.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber für die Sicherheit von Aufzugsanlagen verantwortlich. Als Arbeitgeber müssen Sie daher sicherstellen, dass Ihre überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen vor der erstmaligen Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.
Seit dem 01.06.2015 zählen auch Bauaufzüge mit Personenbeförderung, sogenannte Transportbühnen, zu den zu prüfenden Anlagen.
ZÜS-Prüfungen bei Transportbühnen (Bauaufzüge mit Personenbeförderung) sind im folgenden Beispiel durchzuführen:
Neu erworbener Personenbauaufzug: Die Erstprüfung erfolgt in der Regel beim Hersteller.
Prüfung vor erster Inbetriebnahme.
Erste Hauptprüfung nach 2 Jahren.
Erste Zwischenprüfung entfällt.
Erste Zwischenprüfung nach der Hauptprüfung (3 Jahre alt).
Hauptprüfung (4 Jahre alt).
Zwischenprüfung (5 Jahre alt).
Usw…
Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung bei der Durchführung von ZÜS-Prüfungen, wie TÜV-Prüfung oder DEKRA-Prüfung, für Ihre Bauaufzüge und Transportbühnen. Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Anlagen zu gewährleisten.
